Seit Juli 2007 sind die Mitglieder des Deutschen Bundestags dazu verpflichtet, Angaben über ihre Nebeneinkünfte zu veröffentlichen. Diese Angaben sind jedoch lediglich über die Einzelprofile der Abgeordneten auf der Website des Bundestags einsehbar. Um die vorhandenen Daten systematischer, unabhängiger und übersichtlicher darzustellen, entwickelte Jonas und der Wolf die Webpräsenz nebeneinkuenfte-bundestag.de. Sie enthält Summenbildungen der Nebeneinkünfte, Rankings, Auswertungen der Gesamtdaten und diverse Suchfunktionen. Die zugrundeliegende Datenbank aktualisiert sich automatisch basierend auf den vom Bundestag veröffentlichten Daten.
In der Presse: